Eheschliessung

Sie möchten in der Kirche heiraten?

Wenn sich zwei Menschen in der Kirche das Ja-Wort geben, tun sie das vor aller Öffentlichkeit, im Beisein ihrer Familien und ihrer Freunde – sie tun es vor der Kirche, das heisst, vor Gott und der Gemeinde Jesu Christi.

Das Brautpaar sind die handelnden Hauptpersonen, auf die es ankommt. Alle andern, auch der Pfarrer, können diesen Schritt nur bezeugen. Braut und Bräutigam spenden einander das Sakrament der Ehe, indem sie sich geegenseitig die Treue versprechen. Aber sie wissen, dass sie dieses „Ja“ nur wagen können, weil Gott zuerst ja gesagt hat – ja zur Liebe dieser beiden Menschen, ja zu ihrem Entschluss, einander mit allen Stärken und Schwächen, Begabungen und Grenzen anzunehmen.

Wenn Sie sich zu einer kirchlichen Trauung entschliessen, melden Sie sich bitte frühzeitig (mindestens sechs Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin) bei uns im Pfarramt, damit wir die nötigen Vorereitungen treffen können. Dies ist auch dann notwendig, wenn ein auswärtiger Priester Sie traut oder wenn Sie in einer anderen Kirche heiraten möchten.

Praktische Hinweise:

Bei diesem Gespräch wird der Seelsorger mit Ihnen die Ehedokumente ausfüllen, in denen es auch um Ihr christliches Eheverständnis geht. Nehmen Sie zu diesem Gespräch einen Auszug aus dem Taufregister Ihrer Taufgemeinde mit, der nicht älter ist als 3 Monate und in dem ersichtlich ist, dass Sie gefirmt sind und unter „Eheschliessung“ kein Eintrag vorliegt.

Bevor Sie kirchlich getraut werden könnnen, müssen Sie standesamtlich heiraten. Die entsprechende Urkunde ist ebenfalls vorzulegen.